Marken und Warenzeichen
Eine Marke dient der Identifizierung eines Produkts oder einer Dienstleistung. Sie ist ein Kennzeichnungsmittel und soll Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheiden. (s. §3 Abs. 1 MarkenG)
Die Marke im Sinne eines Warenzeichens ist ein juristischer Begriff, der eine rechtlich geschützte Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens bezeichnet. Die Herkunft oder Urheberschaft eines Produktes ist damit eindeutig gekennzeichnet.